Was ist die Hanfapotheke?

Die Hanfapotheke versorgt Schwerkranke mit Cannabis. Diese Versorgung ist kostenlos.

Was sind die Prinzipien der Hanfapotheke?

  1. Eine Behandlung mit Cannabisprodukten muss tatsächlich angezeigt und dringend erforderlich sein. Dies soll durch eine entsprechende ärztliche Stellungnahme eines Arztes, der von der Hanfapotheke als Gutachter akzeptiert wird, gewährleistet werden.
  2. Die Versorgung der Patienten mit Cannabis ist kostenlos.
  3. Patienten können die Hanfapotheke direkt kontaktieren. Dies soll über das Internet geschehen.
  4. Mögliche Spender von Cannabisprodukten können die Hanfapotheke direkt kontaktieren. Dies soll ebenfalls über das Internet geschehen.
  5. Die Spender bleiben den Patienten unbekannt. Dies soll durch anonyme Zusendungen von Cannabis geschehen. Denkbar sind Patenschaften, in der ein Spender sich um die Versorgung eines Patienten bemüht.

Was sind die Ziele der Hanfapotheke?

  1. Die Hanfapotheke versucht, die schlimmsten Auswirkungen der gegenwärtigen Gesetzeslage zu lindern. Die gegenwärtige Gesetzeslage bringt unbescholtene Bürger in Not macht sie zu Kriminellen.
  2. Die Hanfapotheke will auf einen Misstand aufmerksam machen und zu seiner Veränderung beitragen. Die Hanfapotheke hat das politische Ziel, sich selbst überflüssig machen.

Die Hanfapotheke ist kein Ersatz für vernünftige rechtliche Regelungen zur Versorgung der Bevölkerung mit Cannabisprodukten. Die Hanfapotheke kann keine optimale Versorgung von Patienten mit Cannabisprodukten gewährleisten. Die Hanfapotheke ist nicht in der Lage, für die Qualität des Cannabis zu bürgen oder auf seinen THC-Gehalt standardisiertes Cannabis anzubieten. Die Hanfapotheke kann keine Qualitätskontrolle durchführen, wie dies unter anderen rechtlichen Rahmenbedingungen leicht möglich wäre.

Solidaritätskreis Hanfapotheke

Der Solidaritätskreis Hanfapotheke erkennt, dass durch die gegenwärtige Gesetzeslage die Grundrechte von Bürgern auf körperliche Unversehrtheit verletzt werden und dass sie unverschuldet in Not geraten. Der Solidaritätskreis Hanfapotheke betrachtet die Hanfapotheke daher als gesellschaftlich wünschenswerte Einrichtung.

Der Solidaritätskreis Hanfapotheke rügt den Gesetzgeber, in der Frage der medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten nicht in dem notwendigen Maße aktiv geworden zu sein. Der Solidaritätskreis Hanfapotheke verweist in diesem Zusammenhang beispielsweise auf den Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Jahre 2000, nach der Möglichkeiten der medizinischen Verwendung von Cannabis geschaffen werden sollen (Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vom 28. Juni 2000: Pet-Nr. 5-14-15-212-001234). Und er verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24. Juni 2004. Darin stellten die Richter fest, dass eine medizinische Verwendung von sonst illegalem Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein kann (Aktenzeichen: 3 Ss 187/03 vom 24. Juni 2004).