Patienteninformationen

Welche Patienten können Cannabis von der Hanfapotheke erhalten?

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sie leiden an einer schweren Erkankung.
  2. Die bisherige Behandlung ist unzureichend oder verursacht starke Nebenwirkungen.
  3. Eine Behandlung mit Cannabispodukten ist Erfolg versprechend.
  4. Eine Behandlung mit Dronabinol ist nicht möglich, etwa weil die Krankenkassen die Kosten der Behandlung nicht erstatten.

Um Cannabis von der Hanfapotheke zu erhalten, muss ein Vertrauensarzt der Hanfapotheke bestätigen, dass die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.

Wie erhalten Patienten Cannabis von der Hanfapotheke?

  1. Nehmen Sie bitte Kontakt mit der Hanfapotheke auf.
  2. Die Hanfapotheke nimmt Kontakt mit Ihnen auf. Falls die oben stehenden Voruassetzungen erfüllt sind, werden Sie gebeten, Kontakt mit einem Vertrauensarzt der Hanfapotheke aufzunehmen.
  3. Der Vertrauensarzt prüft die Voraussetzungen. Dazu müssen Sie persönlich zum Vertrauensarzt fahren. Der Vertrauensarzt gibt das Ergebnis seiner Prüfung an die Hanfaoptheke weiter.
  4. Sie erhalten Cannabis von der Hanfapotheke zugeschickt.

Antrag an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2005, das im November 2005 bekannt wurde, können Schwerkranke Ausnahmegenehmigungen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen und das BfArM kann diese Anträge nicht pauschal ablehnen. Die Adresse des BfArM findet sich auf der Seite mit den Links. Informationen zum Urteil und eine mögliche Formulierung für einen Antrag findet sich auf der Seite der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (www.cannabis-med.org/german/germany/legal.htm). Die Hanfapotheke legt allen Patienten nahe, einen solchen Antrag zu stellen.

Kontakt

Weitere Informationen, wie Sie sich bei der HanfApotheke melden können, finden Sie in dem Impressum.