Informationen zur Strafbarkeit
Zur möglichen Strafbarkeit der Teilnahme an der Hanfapotheke als Spender, Empfänger oder Unterstützer wurde ein Rechtsgutachten von Prof. Lorenz Böllinger von dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen erstellt:
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Strafrechtswissenschaftliches Kurzgutachten
zur Frage der Strafbarkeit der Beteiligung an der Hanfapotheke. Die Teilnahme an der Hanfapotheke ist möglicherweise strafbar. Wir gehen wie das Gutachten jedoch davon aus, dass die Beteiligung unter bestimmten engen Voraussetzungen nicht strafbar ist.
