Solidaritätskreis Hanfapotheke
Der Solidaritätskreis Hanfapotheke erkennt, dass durch die gegenwärtige Gesetzeslage die Grundrechte von Bürgern auf körperliche Unversehrtheit verletzt werden und dass sie unverschuldet in Not geraten. Der Solidaritätskreis Hanfapotheke betrachtet die Hanfapotheke daher als gesellschaftlich wünschenswerte Einrichtung.
Der Solidaritätskreis Hanfapotheke rügt den Gesetzgeber, in der Frage der medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten nicht in dem notwendigen Maße aktiv geworden zu sein. Der Solidaritätskreis Hanfapotheke verweist in diesem Zusammenhang beispielsweise auf den Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Jahre 2000, nach der Möglichkeiten der medizinischen Verwendung von Cannabis geschaffen werden sollen (Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vom 28. Juni 2000: Pet-Nr. 5-14-15-212-001234). Und er verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24. Juni 2004. Darin stellten die Richter fest, dass eine medizinische Verwendung von sonst illegalem Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein kann (Aktenzeichen: 3 Ss 187/03 vom 24. Juni 2004).
Mitglieder des Solidaritätskreises:
- Prof. Lorenz Böllinger, Universität Bremen
- Dr. med. Martin Schnelle, Institut für klinische Forschung, Berlin
- Dr. med. Franjo Grotenhermen, Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, Köln
- Tilmann Holzer, Verein für Drogenpolitik, Mannheim
- Geog Wurth, Deutscher Hanf Verband
- Prof. Sebastian Scheerer, Universität Hamburg
